
Gem. § 110 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sind die Prüfmitteilungen einer überörtlichen Prüfung durch das Gemeinde- und Prüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und eine etwaige Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung nach erfolgter Unterrichtung…