
Aufgrund der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung besteht für Personen, welche mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt waren die Möglichkeit Erleichterungen von den geltenden Kontaktbeschränkungen zu erhalten. Dafür ist eine entsprechender Nachweis über die durchgemachte Infektion…