Amtliche Meldung

LK BKS-WIL: Beirat setzt sich für Menschen mit Behinderungen ein

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich besteht seit 2005. Die 15 Mitglieder werden jeweils für die Legislaturperiode des Kreistages auf Vorschlag der Fraktionen vom Kreistag gewählt. Voraussetzung für die Wahl in den Beirat ist, dass nach dem Schwerbehindertenrecht ein Grad der Behinderung von mindestens 50 beim Mitglied selbst oder bei einem nahen Angehörigen oder einer Person, mit der die behinderte Person in einer familienähnlichen Struktur lebt, vorliegt.

Anfang des Jahres 2020 hat sich nach Wahl durch den Kreistag der Beirat für Menschen mit Behinderungen für die Legislaturperiode 2019 – 2024 konstituiert. Dem Beirat gehören folgende 15 Mitglieder an:

  • Vorsitzender: Frank
    Schäfer, Bernkastel-Kues, Tel.: 0171 3060463, E-Mail: schaeferf@gmx.net
  • Stellvertretende Vorsitzende: Stefanie Pützer-Queins, Wittlich, Tel.: 06571 9989793, E- Mail: queins@web.de

Weitere Mitglieder:

Als Interessensvertretung für die Belange der Menschen mit Behinderungen hat sich der Beirat zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der bestehenden UN-Behindertenrechtskonvention, der die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 beigetreten ist, im Landkreis zu erreichen. Dies gilt ebenso für das Bundesteilhabegesetz sowie das Antidiskriminierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland und entsprechende weitere Regelungen, die oft im Bewusstsein von Bürgern und Politik noch nicht hinreichend Platz gefunden haben. Mit konkreten Maßnahmen der Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft auf der kommunalen Ebene soll nach dem Willen des Beirats eine Bewusstseinsbildung für die selbstverständliche Berücksichtigung von Belangen von Menschen mit Behinderungen bei baulichen und sonstigen Aktivitäten von Beginn der Planung an erfolgen (etwa Vorgaben der Landesbauordnung). In Selbstverwaltungs-angelegenheiten des Landkreises kann der Beirat seine Anliegen in den Kreistag einbringen.

Es ist dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein großes Anliegen, dass im Landkreis Bernkastel-Wittlich auf allen örtlichen Ebenen und von allen Verantwortlichen die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Behinderungen bei baulichen und sonstigen Aktivitäten gemäß gesetzlicher Vorgaben eingehalten werden. Damit kann diesen Menschen ein inklusives Leben in ihrem gewohnten Umfeld und eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in ihrer Gemeinde auf lange Zeit ermöglicht werden. Die Herstellung der Barrierefreiheit beschränkt sich dabei nicht allein auf die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Menschen, sondern auf alle behinderten Menschen mit ihren speziellen Bedarfen. Für sehbeeinträchtigte Menschen bedarf es z. B. der Anbringung von Aufmerksamkeitsfeldern, fühlbaren Wegmarkierungen, Blindenleitsystemen, akustischen Hinweisen. Der Beirat ist auch bereit, die Orts- und Verbandsgemeinden sowie die Städte im Landkreis bei ihren Vorhaben als Bauträger für Gebäude, Straßen und Plätze zu beraten und zu unterstützen, soweit ein eigenes „Know-how“ vor Ort, bei den Architekten oder den Behörden nicht vorhanden ist. Dem Beirat ist bewusst, dass nicht bei jeder Baumaßnahme die Barrierefreiheit in wünschenswertem und erforderlichen Umfang umgesetzt werden kann, etwa, weil die topografische Lage oder Gegebenheiten am Bestand dies nicht zulassen. Die Bauträger konnten aber auch oft feststellen, dass barrierefreies Bauen keine zusätzlichen Kosten verursacht, wenn von Anfang der Planung an die Barrierefreiheit berücksichtigt wird, oder, dass mit einfachen und wenig Aufwand verursachenden Handlungen Barrierefreiheit erreicht werden kann. In seiner bisherigen Tätigkeit konnten durch die Aktivitäten des Beirats viele Verbesserungen in der baulichen Barrierefreiheit erreicht werden. Der Beirat nimmt die vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausnahmeregelungen zur Kenntnis, ist aber teilweise nicht einverstanden damit und möchte daher Veränderungen und Weiterentwicklungen der gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Menschen mit Behinderungen erreichen!

Neben dem Aufgabenschwerpunkt barrierefreies Bauen ist der Beirat für Menschen mit Behinderungen durch seinen Vorsitzenden in Gremien des Landkreises vertreten, die sich mit dem Aufbau von Angeboten zur Betreuung und Pflege von behinderten und älteren hilfebedürftigen Menschen im Landkreis befassen, so der regionalen Pflegekonferenz, dem Beirat für Psychiatrie, der Besuchskommission nach dem PsychKG für die psychiatrische Abteilung im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich und dem Steuerungskreis der regionalen Teilhabeplanung Eingliederungshilfe. Darüber hinaus nimmt er regelmäßig an Gesprächen auf Landesebene teil, zu denen der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen einlädt. In den jährlich 3- bis 4-mal stattfindenden Sitzungen des Beirats werden die vielfältigen Themen vom Beirat beraten sowie Lösungsvorschläge erarbeitet und an die verantwortlichen Stellen weitergegeben. In Fragen zu allgemeinen Anliegen (keine Einzelfallbearbeitung und -vertretung), die die Interessen von Menschen mit Behinderungen betreffen, besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme an den Vorsitzenden des Beirats Frank Schäfer unter der E-Mail-Adresse: schaeferf@gmx.net oder an die Koordinationsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderungen, Edith Maus (E-Mail: Edith.Maus@Bernkastel-Wittlich.de).

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