Amtliche Meldung

Informationen zur bevorstehenden Bundestagswahl

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 26.09.2021, statt

Bereits 48 % der Wahlberechtigten haben ihre Stimme per Briefwahl abgegeben (Stand 20.09.2021). Sollten Sie bereits vor einiger Zeit Ihre Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese noch nicht bei Ihnen eingegangen sein, nehmen Sie bitte unbedingt vor dem Wahlwochenende Kontakt zum Wahlamt auf.

Aufgrund der aktuellen Pandemie empfiehlt Herr Oberbürgermeister Thomas Feser an der Wahl im Wege der Briefwahl teilzunehmen. Die Beantragung ist noch bis Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr, beim Wahlamt möglich und kann u. a. online über den Link auf www.bingen.de, per E-Mail an briefwahl@bingen.de, durch Einsenden der ausgefüllten Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder durch Einscannen des QR-Codes auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Der adressierte rote Wahlbrief kann entgeltfrei mit der Deutschen Post AG an die Stadtverwaltung (Einwurf in Postbriefkasten bis spätestens 23.09.2021) zurückgesendet oder in einen Briefkasten der Stadtverwaltung an den Dienstgebäuden Burg Klopp, Ämterhaus oder Bürgerbüro eingeworfen werden. Am Wahltag selbst kann der Wahlbrief im zuständigen Briefwahllokal (siehe Aufdruck auf dem rosa Wahlbrief) abgegeben werden.

Sollten Sie am Wahltag das Wahllokal aufsuchen, bitten wir die nachfolgenden Hygienehinweise zu beachten: Die Wählerinnen und Wähler müssen sich vor Zutritt die Hände desinfizieren und ab dem Zutrittsbereich (ebenfalls in der Warteschlange) sowie im Wahlraumgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95/FFP-2 Maske tragen. Der Zugang zu den Wahlräumen und der Durchlauf im Einbahnstraßensystem ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot). Alle Wahlräume sind mit Hinweisschildern zur Personenbegrenzung gekennzeichnet.

Oberbürgermeister Thomas Feser empfiehlt allen Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe einen eigenen Schreibstift (Kugelschreiber) mitzubringen. Sollte kein eigener Stift mitgebracht werden, wird ein Schreibstift vom Wahlvorstand zur Verfügung gestellt, der anschließend vom Wähler mitgenommen werden darf oder vom Wahlvorstand vor erneuter Ausgabe desinfiziert wird. Nach der Stimmabgabe sollen die Wahlberechtigten den Wahlraum zügig verlassen.

Bei Fragen zur anstehenden Wahl oder der Beantragung der Briefwahlunterlagen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 06721/184-199 oder -195 oder per Mail an wahlamt@bingen.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bingen.de/btw.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert