Amtliche Meldung

Corona-Maßnahmen auch in Bingen weiterhin unabdingbar

Bereits seit über vier Monaten beherrscht die Coronakrise unseren Alltag. Glücklicherweise konnten inzwischen einige Einschränkungen zurückgenommen werden, die Erleichterung ins öffentliche Leben bringen.
Die wichtigsten Änderungen und Regeln der Stadtverwaltung Bingen sind hier nochmals zusammengefasst:

Alle Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung Bingen (inklusive Stadtwerke) können bis auf Weiteres nach telefonischer Terminabsprache besucht werden.
Das Bürgerbüro hat während der Sommerferien noch geänderte Öffnungszeiten.

Alle großen städtischen Veranstaltungen sind bis vorläufig Ende Oktober abgesagt. Daher findet auch das Binger Winzerfest nicht statt. Die Inthronisation der neuen Weinmajestäten wird, inklusive einer Online-Weinprobe, im Live-Stream gezeigt. Termin hierfür ist der 4. September.

Die Stadtwerke, Bereich Verkehrsbetriebe, teilen mit, dass auf allen Linien der Stadtbusse die vorderen Türen als Einstieg wieder geöffnet sind und der Fahrkartenverkauf durch die Fahrer wieder stattfindet. Weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Bingen, per E-Mail an verkehrsbetrieb@bingen.de oder telefonisch an 06721-970723.

Die Bücherei³ sowie das Museum am Strom sind zu den regulären Zeiten geöffnet. Das Stefan-George-Museum ist samstags von 14 bis 17 Uhr geöffnet.
Die Tourist-Information am Rheinkai 21 hat ihre Öffnungszeiten auch wieder erweitert und steht montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 13 Uhr für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Ebenso freuen sich die Hildegardlotsen des Hildegard-Informationspunktes in der Schmittstraße wieder dienstags bis samstags, jeweils von 10 bis 16 Uhr, auf interessante Begegnungen.

Trauungen finden im Standesamt sowie auch wieder im Sitzungssaal von Burg Klopp statt. Hier können an einer Trauung sieben Personen (Standesbeamter, Brautpaar + vier weitere Personen) teilnehmen. Im Burghof dürfen sich pro Hochzeitsgesellschaft maximal 25 weitere Personen aufhalten. Da zeitgleich bis zu fünf Hochzeitsgesellschaften im Burghof anwesend sein könnten, ist im Außenbereich darauf zu achten, dass die jeweiligen Gesellschaften einen ausreichenden Abstand untereinander und zueinander einhalten.
Im Standesamt, Am Burggraben 7, können nur fünf Personen (Standesbeamter, Brautpaar + zwei weitere Personen) an der Trauung teilnehmen.

Auch bei Bestattungen sind noch besondere Regelungen zu beachten: Die Friedhofskapellen des Waldfriedhofes und des Büdesheimer Friedhofes können wieder genutzt werden. Die Bestuhlung in den Kapellen ist entsprechend der Personenbegrenzung reduziert. Des Weiteren gilt folgendes: Ein zentraler Eingang sowie ein separater Ausgang für alle Angehörigen / Trauergäste ist markiert. Beim Betreten der Kapelle sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht nur am Haupteingang zur Verfügung. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen (am Platz entbehrlich, sofern 1,5 m Abstand gehalten wird). Es muss eine Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung geführt werden. Auf dem Weg zur Grabstätte ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Die maximale Personenanzahl der Trauergäste wird auf 25 Personen beschränkt.

Der Park am Mäuseturm ist geöffnet, das Stellwerk Mensch | Natur | Technik ist jedoch geschlossen. Der Wasserspielplatz führt auf Anweisung des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen bis auf weiteres kein Wasser.

Die Grillplätze der Stadt sind wieder anmietbar. Gesperrt hingegen bleiben die Aussichtspunkte „Bergfried Burg Klopp“ sowie der „Kaiser-Friedrich-Turm“ auf dem Rochusberg.

Die „rheinwelle“ sowie das Bingerbrücker Naturerlebnisbad haben – unter besonderen Auflagen – wieder geöffnet. Nähere Informationen hierzu unter https://www.rheinwelle.com.

Die Schulen und Kindergärten können, wenn es die Infektionszahlen zulassen, nach den Sommerferien im Regelbetrieb starten beziehungsweise weiterarbeiten.
Es wurden von Seiten des Landes insgesamt drei verschiedene Szenarien geplant, die die verschiedenen Möglichkeiten je nach Entwicklungsstufe der Pandemie abdecken: Szenario 1 ist der Regelbetrieb ohne Abstandsgebot, das heißt es findet Präsenzunterricht im Klassenverband statt. Szenario 2 beinhaltet den eingeschränkten Regelbetrieb mit Abstandsgebot, wobei ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen erforderlich ist.
Szenario 3 wäre eine temporäre Schulschließung wobei der komplette Unterricht als Fernunterricht zu erfolgen hätte. Die kommenden Tage werden zeigen, welches Szenario zum Tragen kommen wird.

Die Binger Sportstätten (Hallen und Freisportanlagen) sind teilweise und unter speziellen Auflagen für die Vereine geöffnet, die sich beim Sportamt gemeldet hatten. Dabei wurde ein individuelles Qualitätskontrollblatt erstellt, aus der die Trainingszeiten und zu leistenden Reinigungsauflagen hervorgehen. Die Vereine haben somit die Pflicht, bei jeder Nutzung dieses Protokoll entsprechend auszufüllen. Die Verwaltung hat sich in dieser Sache vorbehalten, bei Nichteinhaltung der Regelungen die Hallenöffnungen punktuell auch wieder zurückzuziehen. Aktuell gibt es noch keinen konkreten Stand, wie sich die Verfahrensweise nach den Sommerferien gestaltet. Hierzu werden noch Gespräche geführt.

Die Verwaltung bleibt nach wie vor telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Zusätzlich wurden folgende Notfallnummern eingerichtet:
Bürgerbüro 06721 184-300, buergerbuero@bingen.de
Standesamt 06721 184-306, standesamt@bingen.de
Ordnungsamt 06721 184-184, ordnungsamt@bingen.de
Bauamt 06721 184-146, bauamt@bingen.de
Friedhof 0160 99022017, friedhofsverwaltung@bingen.de
Tourist-Information 06721 184-200, tourist-information@bingen.de

Selbstverständlich sind überall die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Beim Betreten öffentlicher Gebäude ist stets ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und gegebenenfalls sind Kontaktdaten zu hinterlegen.
Weitere Regelungen trifft die zweite Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes-Rheinland-Pfalz.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.bingen.de/corona.

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