Kontaktbeschränkungen - Feuerwerksverbot - Trier

Kontaktbeschränkungen – Feuerwerksverbot

Stadt Trier erlässt Feuerwerksverbot
für den Hauptmarkt

(mic) Ergänzend zu den bundesweit bereits geltenden Verkaufsverboten für Feuerwerk und zu den im Land geltenden Kontaktbeschränkungen erlässt die Stadt Trier per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für den Bereich des Trierer Hauptmarktes an Silvester. Die Allgemeinverfügung, nachzulesen unter www.trier.de/bekanntmachungen untersagt für Freitag, 31. Dezember 2021, und Samstag, 1. Januar 2022, das Abbrennen von Feuerwehrskörpern auf dem Hauptmarkt.

Ordnungsdezernent Ralf Britten: „An Silvester ist der Hauptmarkt stets ein Treffpunkt für viele Menschen, die dort zum Teil in sehr gefährlicher Art und Weise Raketen und Böller gezündet haben. Dadurch und durch starken Alkoholkonsum war der Platz einer der Einsatzschwerpunkte für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Ordnungsamt. Gerade in der Corona-Pandemie, die Rettungsdienste und Kliniken ohnehin schon stark belastet, müssen wir alles tun, um die Behandlung weiterer Notfälle in den Krankenhäusern zu vermeiden.“
Der Ordnungsdezernent appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Triererinnen und Trierer, Silvester diesmal nur im Kreis der Familie zu begehen.

Die Stadtverwaltung weist ergänzend darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk aufgrund der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in weiten Teilen der Innenstadt generell ebenfalls untersagt ist, nämlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen.

Quelle: PM Stadt Trier

,

Autor: BLiCKpunkt Redaktionsbüro

Mein Name ist Detlef Klemme und ich bin freier Journalist der "BLiCKpunkt Redaktion", Admin und Moderator verschiedener Gruppen bei Facebook. Das Projekt "Digitale Dörfer" nutze ich um die Bewohnerinnen und Bewohner in der Region über "RLP Aktuell" und die "App DorfFunk" zu informieren...