Jobcenter Kaiserslautern – Die Tür ist geschlossen!

Das Jobcenter der Stadt Kaiserslautern arbeitet weiter – auch wenn die Tür
wegen der Corona-Pandemie am 18.03.2020 geschlossen wurde. Die Konzentration
liegt jetzt auf der Auszahlung der lebensnotwendigen Geldleistungen. „Das
Jobcenter ist die wichtigste Anlaufstelle für Menschen mit finanziellen
Sorgen.“, betont Edeltraud Nikodemus, Geschäftsführerin des Jobcenters für
das Stadtgebiet Kaiserslautern. Mit der Zahlung von
Grundsicherungsleistungen (auch genannt: Arbeitslosengeld II) wird gezielt
unterstützt. Der Zugang zu den finanziellen Leistungen wurde durch das
Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert.

Mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten können nun weitere Menschen Anträge
stellen. Wenn sich beispielsweise das Einkommen durch die Kurzarbeit oder
den Bezug von Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit so stark
verringert, dass der Lebensunterhalt der Familie nicht mehr gesichert ist,
sollte schnell Kontakt aufgenommen werden. Auch Freiberufler,
Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer in finanzieller Not, weil Aufträge
ausbleiben, sollten den Anruf beim Jobcenter nicht scheuen.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen
der Grundsicherung beim Jobcentern stellt und erklärt, über kein erhebliches
Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten.
Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz
von Vermögen. Den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II findet man im Internet:
http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2 . Es besteht die
Möglichkeit den ausgefüllten Antrag ohne persönliche Vorsprache in den
Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen oder per Mail oder Post
zuzusenden.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch
die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten
werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 gestellt
werden, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Für Kunden des Jobcenters, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt
folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis
einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch
weiter bewilligt. In diesen Fällen muss kein Weiterbewilligungsantrag
gestellt werden.

Informationen im Internet

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der
Grundsicherung und Anträge gibt es unter:
www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
<http://www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung> und werden auf der
Seite des Jobcenters <http://www.jobcenterkaiserslautern.de/>
www.jobcenterkaiserslautern.de/ veröffentlicht.

Corona-Sonderhotline für Selbständige und Freiberufler

Für Selbständige, Freiberufler und alle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Betroffene wurde die bundesweite Sonderhotline 0800 4 5555 23 geschaltet.

Telefonische Erreichbarkeit und Mail-Adresse

Für alle Menschen, die bereits Geldleistungen beim Jobcenter beziehen,
empfiehlt die Geschäftsführerin die telefonische Kontaktaufnahme. „Die
Telefonleitungen sind zwar zeitweise überlastet, aber mit etwas Geduld
erreicht man montags bis freitags unter der 0631 37091 0 oder der 0631 37091
900 einen Ansprechpartner.“, versichert Nikodemus. Mails können an
Jobcenter-Stadt-Kaiserslautern@jobcenter-ge.de gesendet werden.

Bereit gestellt von https://notversorgung-westpfalz.de

 

Autor: carmen@kunstgriff-event.de

Die Plattform Notversorgung-Westpfalz im Namen der Firma Engelmann-Promotion oder auch bekannt als Kunstgriff-Event, in "Corona"-Zeiten für Sie da.