[Amtlicher Beitrag] Der Frühling steht vor der Tür – Gemeinsam für ein sauberes Ortsbild
Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen und dem Erwachen der Natur beginnt auch die Zeit, in der wir unsere Umgebung wieder verstärkt ins Blickfeld nehmen. Dazu gehört es auch, Ordnung zu schaffen und unser Wohnumfeld sauber und gepflegt zu halten.
In diesem Zusammenhang möchten wir freundlich auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht hinweisen, Satzung vom 03.12.2018. Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Straßen, Gehwege und Bereiche vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen und von Schmutz, Laub sowie sonstigen Ablagerungen zu befreien.
Zur Straßenreinigung gehört ebenfalls die Säuberung der Rinnen sowie der Abläufe, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann. Eine regelmäßige Pflege dieser Bereiche trägt nicht nur zu einem ansprechenden Ortsbild bei, sondern hilft auch, Verunreinigungen und mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Straßen und Gehwege sauber und einladend bleiben.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement.


