Amtliche Meldung

Wiesengrabschmuck auf den Friedhöfen der Stadt Boppard

Die Friedhofsverwaltung weist daraufhin hin, dass auf allen Friedhöfen der Stadt Boppard jeglicher Grabschmuck auf Wiesengräbern unzulässig ist. Wir machen bereits jetzt darauf aufmerksam, dass bei Nichtbefolgen dieser Anweisung die Stadt Boppard den entsprechenden Grabschmuck kostenpflichtig abräumt. Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung (06742 103 -26 und -19) telefonisch zur Verfügung.

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