Amtliche Meldung

VG Vordereifel/Arft: Bekanntmachung über die Nichtdurchführung der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 24. September 2023

 

Aufgrund des § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Arft am Sonntag, 24. September 2023, nicht stattfindet, da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist.

Die Wahl erfolgt gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) durch den Ortsgemeinderat.

Arft, 17. August 2023

Markus Thiel
Erster Beigeordneter als Wahlleiter

 

[Foto: www.arft_.eu]

 

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.