Amtliche Meldung

VG Vordereifel: Abgabenbescheide 2023 werden zugestellt

In diesen Tagen werden in den Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde die Abgabenbescheide für das Haushaltsjahr 2023 zugestellt.

Wenn Ihnen die Bescheide vorliegen, überprüfen Sie diese bitte und informieren Sie uns bei evtl. Unstimmigkeiten. Nachstehend möchten wir Ihnen einige Hinweise hierzu geben.

Grundsteuer

Auf dem DAUER-Abgabenbescheid ist für jedes Grundstück bzw. Grundstückseinheit das vom Finanzamt vergebene Aktenzeichen, der Grundsteuermessbetrag, der Hebesatz der Ortsgemeinde sowie die sich daraus errechnende Steuerschuld ersichtlich.

Sollte Ihnen ein Bescheid für ein Grundstück zugehen, das sich nicht mehr in Ihrem Eigentum befindet bzw. welches im Laufe des Jahres veräußert wurde, so beachten Sie bitte, dass nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes grundsätzlich derjenige für die Grundsteuer im laufenden Kalenderjahr zahlungspflichtig ist, welcher am 01. Januar des Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war. Evtl. zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber hinsichtlich des Überganges von Lasten und Pflichten getroffene privatrechtliche Vereinbarungen haben darauf keinen Einfluss.

Da die Verbandsgemeindeverwaltung bei der Veranlagung an die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes gebunden ist, bitten wir darauf hinzuwirken, dass bei Eigentümerwechsel eine Änderung des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt vorgenommen wird.

Grundsteuermessbescheide, die nach dem 15.12.2022 vom Finanzamt Mayen ausgestellt wurden, konnten bei der Jahreshauptveranlagung nicht mehr berücksichtigt werden. Diese und später eingehende Berichtigungen werden mit den Änderungsdiensten zum 15.05.2023 bzw. 15.08.2023 oder 15.11.2023 durchgeführt. In diesen Fällen wird ein geänderter Bescheid zugestellt.

Pachten und Nutzungsentschädigungen

Wie bereits in den Vorjahren werden die Forderungen der Ortsgemeinden aus Pachtverträgen oder Nutzungsvereinbarungen ebenfalls auf dem geltenden DAUER-Steuer- und Abgabenbescheid mit ausgewiesen.

Zahlungshinweise

Steuer- und Abgabenreste aus 2022 bzw. Vorjahren sind in dem neuen Abgabenbescheid aufgeführt.

Erneut möchten wir auf die bequeme und praktische Möglichkeit des Bankeinzugsverfahrens hinweisen. Als Teilnehmer am Abbuchungsverfahren haben Sie den Vorteil, keine Fälligkeitstermine mehr überwachen zu müssen. Kostenpflichtige Mahnungen fallen somit für Sie nicht mehr an.

Abgabenbescheide, zu denen uns noch keine Einzugsermächtigung vorliegt, ist ein vorbereitetes SEPA-Mandat beigefügt, das Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben zusenden wollen. Zahlungen Ihrerseits erübrigen sich in diesem Falle, da wir bereits die erste Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen werden.

Sofern Sie kein SEPA-Mandat erteilen, müssen Sie die Überweisungen unter Angabe Ihrer Buchungsnummer als Verwendungszweck zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen durchführen.

Wir bitten Sie, die fälligen Beträge wie angefordert zu zahlen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der üblichen Dienstzeit oder nach Terminabsprache gerne zur Verfügung.

Zu den verschiedenen Abgabearten wenden Sie sich bitte an nachfolgende Mitarbeiter:

Grundsteuer A, Grundsteuer B,  Landwirtschaftskammerbeitrag, Kirchensteuer ev., Hundesteuer, Gefrierfachmieten:

oder

 

Pachten, Mieten und Nutzungsentschädigungen:

 

Bei Rückfragen zu Zahlungen, Einzugsermächtigungen und dergleichen:

  • Frau Petra Wendel, Zimmer 65
    Telefon: 02651 / 8009-65
    E-Mail: p.wendel@vordereifel.de

oder

  • Frau Bernadette Diederichs, Zimmer 31
    Telefon: 02651 / 8009-61
    E-Mail: b.diederichs@vordereifel.de

 

 [Foto: © Ralph auf Pixabay]

 

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