Amtliche Meldung

Steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich Engagierte

Es gibt Erfreuliches zu berichten: Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und damit steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Dazu zählen u. a. die Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sowie die Anhebung der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

1. Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.

Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in einem Sportverein ausüben. Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der DLRG werden hierdurch begünstigt. Von der höheren Ehrenamtspauschale profitieren diejenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Dies betrifft beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen.

2.  Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro jährlich erhöht. Das entlastet vor allem kleinere Vereine von steuerrechtlichen Verpflichtungen, da bei Einnahmen bis zu dieser Höhe die Geschäftsbetriebe nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen.

3. Weitere Beschlüsse betreffen u. a. den Bürokratieabbau (zeitnahe Mittelverwendung), Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke und die Transparenz in der Gemeinnützigkeit.

Alle Infos zum Beschluss finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Buergerschaftliches_Engagement/2020-12-16-steuerliche-verbesserungen-ehrenamtliche-taetigkeiten.html

Weitergehende Informationen hat das Bundesfinanzministerium hier zusammengestellt: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Buergerschaftliches-Engagement/buergerschaftliches_engagement.html

Bild: Pixabay

 

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