Amtliche Meldung

Notbetreuung – für wen?

Die Notbetreuung in RLP kennt keine so genannten systemrelevanten Berufe. Jedes Kind hat erst einmal die Möglichkeit in der Kita oder Grundschule mit Betreuungsangebot auch betreut zu werden und sei es nur, weil Ihm die Kinderzimmerdecke auf den Kopf fällt. Hausaufgaben werden damit leider nicht sicher gestellt.

Aber auch diese Einrichtungen haben natürlich Auflagen. Deshalb müssen die Kinder angemeldet werden, um Sicherheitsabstand und Höchstgrenze an Personen sicher stellen zu können.

Sollten sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kita oder Betreuung in der Grundschule.

Ihre Gleichstellungsbeauftragte

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