Amtliche Meldung

Neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft

Mit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich einige Änderungen ergeben. Folgende Änderungen im ruhenden Verkehr möchten wir Ihnen daher besonders ans Herz legen.

Parken und Halten

  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten Parkplatz wurde von 35 Euro auf 55 Euro angehoben
  • Neuer Tatbestand für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge, das Verwarngeld beläuft sich auf 55 Euro.
  • Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 Euro auf 35 Euro angehoben.
  • Das verbotswidrige Parken auf Geh-/Radwegen wird von 20 Euro auf 55 Euro erhöht und kann bis zu 100 Euro ( + 1 Punkt) angehoben werden.
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt mit bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.

Haltverbot auf Radfahrer Schutzstreifen (z.B. Waldalgesheim, Provinzialstr. – L 214 )

Eine besonders wichtige Änderung ist das generelle Haltverbot auf den Schutzstreifen für den Radverkehr. Dieser Schutzstreifen trennt den Rad- und Autoverkehr mit einer gestrichelten Linie. Autos durften dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Ab sofort gilt dort ein generelles Haltverbot und bei verbotswidrigem Parken oder Halten auf Schutzstreifen kann Sie ein Bußgeld von bis zu 100 Euro (+ 1 Punkt) erwarten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sollten Sie mal ein „Knöllchen“ von uns erhalten und Sie deshalb auf die Außendienstmitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe einen gewissen Groll hegen, denken Sie bitte stets daran, dass durch solche Überwachungsmaßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer als Zielsetzung im Vordergrund steht sowie auch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im ruhenden sowie auch im fließenden Verkehr angestrebt wird. Helfen Sie bitte alle mit, durch eine gegenseitige Rücksichtnahme und ein  ordnungsgemäßes Verkehrsverhalten den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechend Rechnung zu tragen und haben Sie Verständnis für die notwendige Überwachungstätigkeit.

Unter diesem Link / QR-Code erfahren Sie noch mehr:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-streetlovestory.html

55411 Bingen-Bingerbrück, 07.05.2020

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe

als Straßenverkehrsbehörde

Karl Thorn

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

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