Amtliche Meldung

Neue Allgemeinverfügung: Maskenpflicht in der Binger Innenstadt

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab Freitag, 11.12.2020 bis vorläufig 20.12.2020.

In Ergänzung zu den Regelungen zur Maskenpflicht in der 13. CoBeLVO gilt in den Fußgängerbereichen der Stadt Bingen am Rhein in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen die Maskenpflicht.

Weitere Informationen sowie einen ergänzenden Lageplan und die bekanntgemachte Allgemeinverfügung finden Sie unter: www.bingen.de/news

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