Amtliche Meldung

LK BKS-WIL: Höheres Wohngeld für mehr Haushalte ab 2022

Im Rahmen der Wohngeldreform wurden zum 1. Januar 2022 die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie die Einkommensgrenzen angehoben. Dies bedeutet, dass mehr Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) für mehr Haushalte bewilligt und ausgezahlt wird. Laut Verordnungsgeber wird mit der Reform das Wohngeld an die allgemeine Mieten- und Einkommens-entwicklung seit der letzten Änderung im Jahr 2020 angepasst.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und kann frühestens ab Antragsmonat bewilligt werden.

Ausnahme: Alle Haushalte, denen Wohngeld über den 31. Dezember 2021 hinaus bewilligt wurde, erhalten für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 von Amts wegen einen Änderungsbescheid und anschließend eine Nachzahlung. Die Wohngeldberechtigten, die bereits laufende Wohngeldleistungen erhalten, bittet die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Das Team der Wohngeldstelle berät Bürger, die erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch haben könnten und führt Probeberechnungen zur Ermittlung eines möglichen Wohngeldanspruches durch.

Weitere Informationen über die Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.Bernkastel-Wittlich.de unter dem Stichwort Wohngeld.

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