Amtliche Meldung

LK BKS-WIL: Härtefallhilfen für Unternehmen starten

Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht erfasst sind, können Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen. Die Anträge müssen wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) zwischen 2.000 und 100.000 Euro.

 

Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfe möglich war. Anträge können bis 31. August 2021 gestellt werden.

 

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Interessierte unter www.haertefallhilfen.de/rheinland-pfalz. Fragen beantwortet auch Matthias Denis, Wirtschaftsförderung Landkreis Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571 14-2494, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@bernkastel-wittlich.de.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert