Amtliche Meldung

LK BKS-WIL: Führerscheine müssen in den nächsten Jahren getauscht werden

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den nächsten Jahren gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument.

Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, welches eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Es ist kein erneuter Führerscheintest oder eine erneute Prüfung vorgesehen.

Wann muss getauscht werden?

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Papierführerschein), müssen je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers zu unterschiedlichen Zeitpunkten getauscht werden:

vor 1953: 19.01.2033

1953 – 1958 19.01.2022

1959 – 1964 19.01.2023

1965 – 1970 19.01.2024

1971 oder später: 19.01.2025

Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden müssen je nach Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins zu unterschiedlichen Zeitpunkten getauscht werden:

1999 – 2001 19.01.2026

2002 – 2004 19.01.2027

2005 – 2007 19.01.2028

2008 19.01.2029

2009 19.01.2030

2010 19.01.2031

2011 19.01.2032

2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Kann bereits jetzt getauscht werden?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit, also auch vor dem festgeschriebenen Datum, möglich. Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich wird empfohlen, den Papierführerschein bereits jetzt in einen EU-Führerschein zu tauschen, da hier bereits entsprechende Strafen von Seiten der Polizei im europäischen Ausland zu verzeichnen sind.

Wo kann der neue Kartenführerschein beantragt werden?

Der Umtausch kann nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich, bei der Bürgerberatung der Kreisverwaltung in Wittlich oder bei den jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen in Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, der Außenstelle Kröv, der Außenstelle Manderscheid der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich- Land oder der Gemeindeverwaltung in Morbach beantragt werden.

Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift, welche auf den Führerschein gedruckt wird, erforderlich.

Die Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle ist online über die Internetseite der Kreisverwaltung unter www.bernkastel-wittlich.de/termine möglich.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Mitzubringen sind der vorhandenen Führerschein, ein biometrisches Passbild und ein gültiges Ausweisdokument, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung. Wenn der Papierführerschein nicht in Wittlich ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine Karteikarteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle benötigt. Um die Ausstellung des EU-Führerscheins zu beschleunigen, können Antragsteller die Ausstellungsbehörde ihres Führerscheins vorab telefonisch um die Übersendung der Daten an die Führerscheinstelle in Wittlich bitten. Die Gebühr für den EU-Kartenführerschein beträgt 29,10 Euro.

Eigenes Handeln ist erforderlich

Führerscheininhaber werden nicht individuell über die Fälligkeit des Umtauschs informiert. Somit ist ein Handeln im eigenen Interesse erforderlich. Wer nach Ablauf der Umtauschfristen noch einen alten Führerschein vorweist, dem drohen 10 Euro Verwarnungsgeld in Deutschland. Im europäischen Ausland können deutlich höhere Geldstrafen drohen.

Ansprechpartner

Die Mitarbeiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich helfen gerne weiter:

Weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.de unter dem Suchbegriff Fahrerlaubnisse.

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