Amtliche Meldung

LK BKS-WIL: Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben.

Kleine und mittlere Unternehmen können ab sofort Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen. Darauf weist die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Die Förderung gilt für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Für die Förderung kommen Betriebe in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxis-integrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt. Neben diesen Förderungen sind keine Leistungen mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt aus anderen Programmen des Bundes oder der Länder möglich. Das Unternehmen entscheidet, welche Förderung es in Anspruch nehmen will.

Die Ausbildungsprämie wird Betrieben gewährt, die besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai gegenüber dem Vorjahr um mehr als 60 % eingebrochen ist oder im ersten Halbjahr 2020 mindestens ein Monat Kurzarbeit durchgeführt wurde. Die Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit können Unternehmen in Anspruch nehmen, die trotz eines Arbeitsausfalls von mindestens 50 % die Auszubildenden und deren Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken.

Ausbildungsprämien, Förderung von Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie können ab sofort bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Agenturbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt. Bei der Übernahmeprämie ist es die Agentur für Arbeit, in deren Agenturbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt, der die Ausbildung fortführt.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern . Ansprechpartner in der Kreisverwaltung in Wittlich ist Matthias Denis, Tel.: 06571 14-2494. E-Mail: Matthias.Denis@Bernkastel-Wittlich.de.

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