Amtliche Meldung

LK BKS-WIL: Berufsbetreuer gesucht

Mit steigenden Betreuungszahlen wächst auch der Bedarf an Berufsbetreuern. Die Aufgabe besteht in der rechtlichen Vertretung von Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht alleine erledigen können. Welche Aufgaben der Betreuer übernimmt, wird vom Betreuungsgericht festgelegt. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit. Zur Ausübung der Tätigkeit im Haupt- oder Nebenberuf ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Die Bestellung zum Berufsbetreuer erfolgt mit Beschluss durch das Betreuungsgericht. Zuvor wird die Eignung für diese Tätigkeit von der Betreuungsbehörde überprüft.

Als geeignet werden Personen angesehen, die unter anderem Erfahrungen im sozialen, juristischen oder finanzwirtschaftlichen Bereich aufweisen. Für die Tätigkeit müssen außerdem spezielle Fortbildungen zum Betreuungsrecht besucht werden. Die Kosten hierfür sind von den angehenden Betreuern selbst zu tragen. Näheres zu den Voraussetzungen erfahren Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.bernkastel-wittlich.de unter dem Suchbegriff Betreuung.

Die Vergütung wird durch Fallpauschalen bestimmt und richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern.

Für Fragen rund um das Thema Betreuung steht Ellen Ehlen von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gerne unter E-Mail Betreuungsbehoerde@Bernkastel-Wittlich.de, Tel.: 06571 14-2453 zur Verfügung.

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