Amtliche Meldung

LK BKS-WIL: Aktuelle Regelungen der Zulassungsstellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die Außenstelle der Zulassungsstelle in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wird ab dem 2. November 2020 wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten der Außenstelle in Bernkastel-Kues sind montags bis freitags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Aktuell ist die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen im Landkreis grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist. Diese Terminvereinbarung ist jederzeit für Termine mit der Zulassungsstelle in Wittlich und die Außenstelle in Bernkastel-Kues über die Internetseite der Kreisverwaltung unter www.bernkastel-wittlich.de/termine möglich. Zudem können Termine montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 06571 14-1021 vereinbart werden.

Eine Terminvereinbarung mit der Außenstelle der Zulassungsstelle in der Gemeindeverwaltung Morbach ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach unter der Telefonnummer 06533 71203 möglich.

Für private Kunden, die ihre Zulassung selbst erledigen möchten, bietet die Zulassungsstelle in Wittlich in folgenden Fällen die Möglichkeit, diese ohne Terminvereinbarung zu erledigen: An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen sowie Anträge auf Kurzzeitkennzeichen können täglich von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr bei der in der Eingangshalle der Kreisverwaltung eingerichteten Bürgerberatung abgegeben und zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr (freitags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr) fertig bearbeitet wieder abgeholt werden. Um die Kennzeichen (auch Wunschkennzeichen) kümmert sich die Verwaltung. Dadurch haben insbesondere Berufstätige die Möglichkeit, ihre Zulassungsvorgänge noch vor Arbeitsbeginn in Auftrag zu geben und sie nach Feierabend abzuholen.

Zudem hat die Zulassungsstelle in Wittlich während der üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einen „Abmelde-Schnellschalter“ eingerichtet. Hierbei ist zu beachten, dass dieser für maximal drei Abmeldungen, bei denen jeweils die vollständigen Unterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Kennzeichen und Ausweisdokument) vorzulegen sind, genutzt werden kann.

Können keine vollständigen Unterlagen vorgelegt werden (zum Beispiel wegen Verlust der Kennzeichen oder Papiere), ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Um Wartezeiten und persönliche Kontakte zu reduzieren, kann auch die internetbasierten Kfz-Zulassung genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abmeldung, Umschreibung, Neuzulassung und Wiederzulassung eines Fahrzeuges online möglich.

Information über Unterlagen, die Sie bei der Zulassungsstelle benötigen erhalten Sie unter www.bernkastel-wittlich.de/fileadmin/Download/Kreisverwaltung/Fachbereiche/Fachbereich_21_-_Verkehr_und_Zulassung/Zulassung_und_Abmeldung_von_Fahrzeugen/Informationen_zur_Fahrzeugzulassung.pdf

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