Amtliche Meldung

Hochwasserereignis 14./15.07.2021; Bewertung Erkenntnisse und Vorausschau

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Uns allen sind die schrecklichen Bilder der Flutkatastrophe im Ahrtal und in Nordrhein-Westfalen noch vor Augen.

Auch die Verbandsgemeinde Vordereifel wurde von den Starkregenereignissen und anschließenden Hochwässern nicht verschont, insbesondere im Bereich des Achter Baches die Ortsgemeinde Acht, des Nitzbaches die Ortsgemeinde Virneburg, die Ortsgemeinde im Ortsteil St. Jost, im Bereich des Elzbachs die Ortsgemeinden Monreal und Weiler-Niederelz sowie am Mimbach in Anschau der Ortsteil Mimbach.

Darüber hinaus sind wissentlich auch in anderen Ortsgemeinden Wassermassen durch die Kanalisation in die Keller oder auch oberflächlich zurückgeschossen.

Viele Wirtschaftswege sowie Brücken und Durchlässe haben Schäden davon getragen.

Der Spruch „nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser“ bleibt brandaktuell.

Leider gerät manches in Vergessenheit, wenn einige Jahre ohne ein solches Ereignis ins Land gehen.

Solche Ereignisse können auch nicht durch noch so viele Maßnahmen abgewendet werden, letzte Sicherheit kann es nicht geben.

Nach diesen ersten Erkenntnissen und Bewertung der Schadensursachen dürfen wir nochmals auf folgende Problempunkte hinweisen:

  • Private Rückstausicherung im Kanalhausanschluss zur Vermeidung von Kellerüberflutungen aus der Kanalisation

Die öffentliche Kanalisation ist von der Verbandsgemeinde als Trägerin der Abwasserbeseitigung weder rechtlich noch technisch für solche extremen Hochwässer noch für Starkregenereignisse auszulegen bzw. kann dies rechnerisch für keinen Extremfall berechnet werden.

Zudem würde eine Überdimensionierung auf Vorrat zu erhöhten Kosten führen, die, da diese für den Regelbetrieb nicht betriebsnotwendig sind, nicht über einmalige oder lfd. Entgelte nach dem Kommunalabgabenrecht mit den Entgeltpflichtigen abgerechnet werden dürften.

Das heißt, dass bei Starkregenereignissen oder auch Hochwässern, wie sie zu Tage traten, die Kanalisation schnell überlastet ist und sich das Abwasser dann jegliche Öffnungen sucht.

Hier setzt auch die Regelung der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Vordereifel an, die dem Grundstückseigentümer auferlegt, dass er sich gegen Rückstau aus der Kanalisation selbst zu schützen hat.

Die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verweigert jedem Grundstückseigentümer einen Schadenersatzanspruch bei einer solch fehlenden Rückschlagklappe.

Wichtig ist hierbei, dass diese Rückschlagklappen schmutzwassergeeignet sein müssen und an einer solchen Stelle eingebaut werden, dass nicht das dahinter abfließendes Regenwasser aus Dach- oder Hofflächen, sich vor der Rückschlagklappe stauen kann und man sich dann selber unter Wasser setzt.

Hier ist aus den aktuellen Ereignissen ein dringender Handlungsbedarf bei vielen Grundstückseigentümern erkennbar.

  • Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadensversicherung ist ebenfalls ein Instrument, um sich vor Vermögensschäden solchen Starkregenereignissen oder Hochwässern zu schützen.

Sprechen Sie Ihre persönlichen Versicherungsberater hierauf an und versuchen Sie zumindest einige der Risiken hierüber abzudecken.

  • Private Sicherungsmaßnahmen

Es muss nochmals ausdrücklich auf den § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes hingewiesen werden, der den Selbstschutz des Privaten im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren auferlegt, dass er geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutze vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen hat.

Die Nutzung des Grundstückes soll entsprechend an solche Situationen angepasst werden.

Hier hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bereits einfache Maßnahmen, wie eine Erhöhung um den Kellerlichtschacht oder eine Platte zur schnellen Verschraubung des Kellerfensters Wirkung zeigen.

Dies gilt ebenso für Holzbohlen, die an der Hofeinfahrt oder einer Treppe in eine Schiene eingesetzt schon die Wassermengen abhalten können.

Solche Möglichkeiten werden wir in Kürze auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vordereifel unter www.vordereifel.de unter der Rubrik „Hochwasservorsorge“ einstellen, die Sie dann gerne einsehen können.

Hilfestellungen zur Umsetzung werden wir geben.

  • Unzulässige Nutzungen an den Gewässern bzw. -randstreifen

Es hat sich jetzt wiederum gezeigt, dass sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ortslagen der vom Landeswassergesetz geschützte 10 Meter Streifen oft für die unerlaubte Lagerung von Materialien wie Brennholzpolder, Grünschnitt oder sonstigen Abfall genutzt wird.

Ebenso wurden Mauern, Schuppen und Gerätehäuser relativ nah an die Gewässer gebaut.

Das Hochwasser reißt alles Bewegliche mit oder zerstört auch die Hütten und schleppt diese sperrigen Gegenstände bis zur nächsten Brücke mit, wo sich dann deren Querschnitt verlegt und es dann direkt zu einer Überstauung kommt.

Auch hier werden wir in Kürze ein Merkblatt auf der Homepage der Verbandsgemeinde einstellen, wie eine gewässerverträgliche Nutzung durch den Privateigentümer zu erfolgen hat, was richtig ist und auch was ausdrückliche Fehler oder Verbote darstellen.

Bitte verstehen Sie unseren heutigen Aufruf ausdrücklich nicht als Schuldvorwurf oder einen mahnenden Zeigefinger.

Wir möchten mit der nötigen Sachlichkeit und Gründlichkeit über festgestellte Problempunkte und Ursachen informieren und wie man sich mit einfachen Maßnahmen gegen Überflutungen helfen und gegen verschiedene Risiken absichern kann.

Dies gilt auch für Maßnahmen in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden.

  • Schutzmaßnahmen der Verbandsgemeinde

Auch die Verbandsgemeinde Vordereifel, als Trägerin der Gewässerunterhaltung für unsere Wasserläufe dritter Ordnung, hat sich seit mehreren Jahren über Hochwasservorsorgekonzepte und Gewässerentwicklungspläne, sowie erstmals auch über Starkregenkonzepte für Ortsgemeinden auf den Weg begeben, Defizite zu ermitteln und Standorte für öffentliche Sicherungsmaßnahmen an geeigneten Stellen zu lokalisieren und dann auch umzusetzen.

Das Land fördert Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen mit deutlichen Zuschüssen, die wir im Rahmen der pfleglichen Verwendung der Mittel der Verbandsgemeinde natürlich in Anspruch nehmen möchten und auch müssen.

Jedoch brauchen solche Planungen durch ein Ingenieurbüro eine gewisse Vorlaufzeit zur Lokalisierung geeigneter Standorte für Schutzmaßnahmen, einer Fachplanung, Fachbeiträge Naturschutz und Gutachten zur Beantragung der oft notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnisse sowie der Förderanträge, vor deren Billigung keine Aufträge erteilt werden dürfen.

Letztlich müssen dann auch noch Mittel im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde eingestellt werden.

Wir sind mittlerweile seit 2010 auf dem Weg in unseren Gewässern naturnahe Zustände durch entsprechende Retentionsflächen zu schaffen, auf denen sich das Wasser bei größeren Ereignissen in die Breite verteilen kann.

Wir müssen an vielen einzelnen Stellen die Gewalt des Wassers abbauen und die Fließgeschwindigkeit reduzieren, damit man eine zeitliche Verzögerung erreicht und dann auch noch Vorsorgemaßnahmen in den Ortschaften treffen kann.

Ein besonderes Bedürfnis ist es uns heute darauf hinzuweisen, dass wir im Falle eines geeigneten Standortes oft darauf angewiesen sind, dass wir entweder Grundstücke ins Eigentum bekommen, um die Maßnahmen auszuführen, oder im Wege von Nutzungsvereinbarungen eine Duldung von regelmäßigen Überflutungen mit den Privateigentümern abschließen können.

Wir dürfen daher heute an Sie appellieren:

Wenn wir Sie in einem konkreten Einzelfall hinsichtlich eines Grunderwerbs oder einer Duldung/Nutzung anschreiben, wäre es mehr als hilfreich, dass Sie auch mitwirken, um solche Maßnahmen zu Ihrem Selbstschutz zu unterstützen.

Das Land fördert auch diesen Grunderwerb, insbesondere orientiert am Bodenrichtwert, der im Einzelfall jedoch nicht letztlich maßgebend ist.

Hier bedarf es der konkreten Gespräche im Einzelfall.

Nur mit dieser Bereitschaft kann Ihnen die Verbandsgemeinde Vordereifel im Rahmen unserer Möglichkeiten den besten Schutz anbieten.

  • Ihre Erfahrungen mit Hochwasser und Starkregen

Bei solchen Extremereignissen, wie am 14./15.07., kann keiner überall sein, um zu ermitteln, welche Ursachen und welche Schäden entstanden sind.

Auch für eine Planung des Ingenieurbüros kann man später im Wesentlichen nur auf Ihre privaten Informationen (Fotos, Videos) zurückgreifen.

Es wäre daher hilfreich, wenn Sie uns Ihre persönlichen Erfahrungen in schriftlicher Form, auch gerne per E-Mail unter „verbandsgemeinde@vordereifel.de“ mitteilen, damit wir diese sammeln können und den jeweiligen Gewässern zuordnen, um dann aus diesem unerschöpflichen Fundus Erkenntnisse abzuleiten, um weitere Sicherungs-maßnahmen einzuleiten.

Auch hier bedürfen wir Ihrer Unterstützung und würden uns freuen, wenn Sie davon zahlreich Gebrauch machen würden.

Abschließend möchten wir aus den Ereignissen der letzten Hochwässer folgendes Fazit ziehen:

Es sind nach unseren Erkenntnissen keinerlei Schuldvorwürfe gegen Private oder die öffentliche Hand zu erheben, da die Dimension dieser Ereignisse alles bisher Denkbare gesprengt hat, jegliche fachlichen Berechnungen über den Haufen geworfen wurden und es sich zeigt, dass vorbeugender Hochwasserschutz notwendig ist, aber nie letzte Sicherheit bieten kann, dass mir persönlich kein Vermögens- oder Personenschaden entsteht.

Lassen Sie uns alle zusammenstehen und helfen und mitwirken, auch im privaten Grundstücksbereich durch geeignete Maßnahmen einen gewissen Schutz herbeizuführen.

Wir hoffen, dass den Zusagen von Bundes- und Landesregierung auch im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen nunmehr Taten folgen werden und auch die bisherigen Förderungen beibehalten und möglichst sogar noch erhöht werden.

Viele Worte nach dem Hochwasser aber mit der Bitte, dass diese Situationen nicht wieder in Vergessenheit geraten oder verdrängt werden, wenn mal ein Jahr lang nichts eingetreten ist.

Erste Beratungen für gezielte Maßnahmen an Nette und Nitzbach erfolgen in Kürze und wir werden weiter berichten.

Bleiben Sie bitte alle gesund und vor solchen Schäden bewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Alfred Schomisch
Bürgermeister

und

Ihr
Matthias Steffens
Werkleitung Abwasserwerk
Sachgebietsleiter Gewässerunterhaltung

 

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