Amtliche Meldung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg für das Haushaltsjahr 2020 vom 01.04.2020

Der Gemeinderat hat am 30.01.2020 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 27.03.2020 bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt


der Gesamtbetrag der Erträge auf* ...............................................2.838.140 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* ..........................................3.825.200 Euro
                                                                                 ______________
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf ......................................-987.060 Euro
*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.200 Euro)

2. im Finanzhaushalt


die ordentlichen Einzahlungen auf ...............................................2.582.740 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf................................................3.327.500 Euro
                                                                                 ______________
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ............................ -744.760 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ................................ ....91.900 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ....................................491.500 Euro
                                                                                 ______________
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf.................-399.600 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf .................................1.282.460 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ...................................138.100 Euro
                                                                                 ______________
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ..............1.144.360 Euro

die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern..................................... ....9.830 Euro
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern....................................... ..9.830 Euro
                                                                                 ______________
der Saldo aus durchlaufenden Geldern.....................................................0 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf............................................3.957.100 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf............................................3.957.100 Euro
                                                                                 ______________
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf ..........................0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für


Zinslose Kredite auf .................................................................0,00 Euro
Verzinste Kredite auf .................................................     ....399.600,00 Euro
                                                                                 ______________
Zusammen auf ....................................................    ...........399.600,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 670.000 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 670.000 €.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf................................................................... 300 v.H.
- Grundsteuer B auf................................................................... 365 v.H.
- Gewerbesteuer auf................................................................... 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund................................................................70,00 Euro
- für den zweiten Hund ..............................................................90,00 Euro
- für jeden weiteren Hund ..........................................................100,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund..................................................384,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund.................................................864,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund............................................1.344,00 Euro

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 10.300.881,41 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2019 beträgt 9.535.921,41 € und zum 31.12.2020 8.548.861,41 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.

Weitersburg, den 01.04.2020
Der Ortsbürgermeister
gez. Jochen Währ

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzung in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 der Ortsgemeinde Weitersburg liegt in der Zeit vom 01.04.2020 bis einschließlich 21.04.2020 im Rathaus der Verbandsgemeinde Vallendar, Rathausplatz 13, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 0261/6503-165), öffentlich aus.
Eine Einsichtnahme kann auch über unsere Homepage www.vallendar.eu unter der Rubrik “Bürgerservice/Haushaltspläne” erfolgen.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hinweis nach § 27 a VwVfG
Die o.a. öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage unter der Adresse www.vallendar.eu abrufbar.

Vallendar, den 02.04.2020
Der Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Vallendar
gez. Fred Pretz

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