Amtliche Meldung

Die Verwaltung informiert

Nutzung von Regenwasser oder Brunnenwasser im Haus

Es gibt die Möglichkeit, sowohl das Regenwasser aus Zisternen als auch Wasser aus dem eigenen Brunnen als Brauchwasser zu nutzen. Dieses Wasser ist über einen separaten Zähler zu erfassen, sofern es der Kanalisation zugeführt wird. Diese Wassermengen (die zusätzlich eingeleitet werden) sind mit dem Vordruck „Erklärung zur Nutzung einer privaten Wasserversorgungsanlage anzuzeigen.

Brunnen müssen des Weiteren bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen angezeigt werden.

Nutzung von Frischwasser für die Viehhaltung, Pflanzenschutzspritzungen und Gartenbewässerung

Die Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach dem Frischwasserbezug. Der Gebührenschuldner kann eine Absetzung der Wassermengen beantragen, die für die Viehhaltung, Pflanzenschutzspritzungen sowie die Gartenbewässerung bezogen wurden.

Diese Wassermengen (die nicht in die Kanalisation eingeleitet wurden) sind mit dem Vordruck Antrag auf Absetzung von Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr zu melden. Der entsprechende Antrag muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres schriftlich gestellt werden.

 Wasseruhren

Die Verantwortung für die fachgerechte Installation einer Wasseruhr, sowie deren Austausch obliegt dem Gebührenschuldner. Der Zählerstand der Wasseruhr ist selbst abzulesen und der Verbandsgemeinde schriftlich mitzuteilen. Wasseruhren können nur berücksichtigt werden, wenn diese fest ins Leitungsnetz installiert und geeicht sind.

Bitte beachten Sie auch, dass die Eichgültigkeit nur 6 Jahre beträgt. Die Laufzeit der Wasseruhren ist an das Eichjahr gebunden und richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Einbaus.

Mobile Wasseruhren (Zapfhahnuhren) und/oder Wasseruhren, deren Eichfrist abgelaufen ist, werden nicht berücksichtigt.

Diese und weitere Vordrucke finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.vgrn.de unter der Rubrik „Formulare“.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der 06721/304-229 und 304-249 zur Verfügung.

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