Amtliche Meldung

Die Stadt Bingen am Rhein informiert: Einschränkungen im täglichen Leben

Zusammenfassung der zurzeit geltenden Maßnahmen

Erneut gelten im öffentlichen Leben und im gewohnten Alltag aufgrund der derzeitigen Pandemielage weitere Einschränkungen. Die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist am heutigen Montag, 2. November 2020 in Kraft getreten und endet mit Ablauf des 30. Novembers 2020.

Die wichtigsten Änderungen und Regeln der Stadtverwaltung Bingen sind hier nochmals zusammengefasst:

Einige Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung Bingen sind für den Publikumsverkehr geschlossen und können bis auf Weiteres nur nach telefonischer Rücksprache und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen besucht werden.

Geschlossen sind im November unter anderen das Museum am Strom, das Stefan-George-Museum und das Binger Kino. Die Hildegard-Information hat saisonbedingt bereits geschlossen.

Die Binger Sportstätten (Sporthallen, inklusive Nebenräume) sind für den Vereins- und Schulsport gesperrt. Dies gilt auch für die Nutzungen der Schulräumlichkeiten in den Binger Grundschulen im Rahmen des Vereinsangebotes.
Auch das Regionalbad „rheinwelle“ in Gau-Algesheim ist geschlossen.

Die Spielplätze der Stadt bleiben vorerst geöffnet, für Erwachsene besteht jedoch eine Mas-kenpflicht. Eine Schließung des Spielplatzes „Spielschiff“ am Kulturufer wird jedoch – ebenso wie die des Parks am Mäuseturm – in den nächsten Tagen erfolgen, wenn sich die derzeit zu beobachtende Situation nicht wesentlich verbessert und nicht gewährleistet werden kann, dass die geltenden Regeln eingehalten werden.

Die Bücherei³ ist unter folgenden Regelungen geöffnet: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist beim Besuch der Bücherei verpflichtend (ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre), vor dem Betreten der Räumlichkeiten müssen die Hände desinfiziert werden. Der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Der Zutritt dient ausschließlich zur Rückgabe und Ausleihe von Medien, die Höchstverweildauer beträgt 15 Minuten. Der Aufenthalt zum Lesen oder Lernen vor Ort ist nicht möglich. Auch auf die Lektüre von Zeitschriften und Zeitungen muss in der Bücherei verzichtet werden. Die Rückgabe der Medien ist auch kontaktlos über den Rückgabekasten möglich. Alle Leihfristen werden bis zum 30. November verlängert.

Um das Besucheraufkommen zu verringern, können bis zu zehn Medien per Mail (stadtbibliothek@bingen.de) bestellt werden (das Büchereipersonal sucht diese heraus) und an der Theke in der Bücherei³ abgeholt werden. Die Kontaktdaten der Besucher mit Datum / Uhrzeit des Besuches werden weiterhin aufgenommen.
Das Lernzentrum der VHS bleibt geöffnet, der Zutritt ist jedoch nur über den separaten Eingang möglich.

Bei standesamtlichen Trauungen ist zu beachten, dass für alle anwesenden Personen – außer dem Brautpaar – eine Maskenpflicht besteht. In das Trauzimmer des Standesamtes (Am Burggraben) dürfen in diesem Monat nur das Brautpaar und der Standesbeamte. Bei Trauungen auf Burg Klopp dürfen zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten vier weitere Personen mit in den Sitzungssaal. Dabei ist zu beachten, dass auch in den Außenbereichen
(Burghof und Friedrich-Ebert-Platz) der Mindestabstand von 1,5 Meter besteht. Es
sei denn, es handelt sich um eine Zusammenkunft von Personen desselben Hausstands oder maximal zehn Personen, die zwei Hausständen angehören.

Bei Bestattungen dürfen als Trauergäste folgende Personen teilnehmen: Erstens die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen, zweitens Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und drittens Personen eines weiteren Hausstands – sofern sichergestellt ist, dass in den Trauerhallen eine Person 10 m² Raumfläche zur Verfügung hat. Im Außenbereich gilt auch hier die gleiche Regelung wie bei den Trauungen, ebenso besteht die Maskenpflicht.

Noch ist angedacht, während der Adventszeit in der Innenstadt Weihnachtsbuden in entsprechendem Abstand aufzustellen. Aber auch hier gilt es, die Situation weiter genauestens zu beobachten, um gegebenenfalls entsprechend agieren zu können.
„Im Hinblick auf das geplante ,Weihnachtliche Treiben‘ bleiben wir selbstverständlich mit den Standbesitzern im Gespräch. Das, was geht und verantwortbar ist, wollen wir möglich machen. Wir wollen nichts verhindern, werden aber die jeweilige aktuelle Lage aufmerksam beobachten, bevor wir eine endgültige Entscheidung treffen werden“, so der zuständige Dezernent,
Bürgermeister Ulrich Mönch.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass in den kommenden Tagen weitere Ergänzungen beziehungsweise Anpassungen vorgenommen werden müssen.

„Bitte halten Sie sich an die Regelungen und seien Sie einsichtig. Wir müssen jetzt vernünftig handeln, um Schlimmeres zu verhindern. Ich appelliere an Sie, halten Sie überall die Abstände ein, tragen Sie den Mund-Nasen-Schutz und achten Sie auf die entsprechende Hygiene. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass es nicht zu einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen kommt. Helfen Sie dabei mit“, ruft Oberbürgermeister Thomas Feser die Bürgerinnen und Bürger zum solidarischen Handeln auf.

Die Verwaltung bleibt nach wie vor telefonisch und per eMail erreichbar. Hier die wichtigsten Kontaktdaten:
Bürgerbüro 06721 184-300, buergerbuero@bingen.de
Standesamt 06721 184-306, standesamt@bingen.de
Ordnungsamt 06721 184-184, ordnungsamt@bingen.de
Bauamt 06721 184-146, bauamt@bingen.de
Friedhof 0160-99022017 friedhofsverwaltung@bingen.de
Tourist-Information 06721 184-200, tourist-information@bingen.de

Weitere aktuelle Informationen findet man unter www.bingen.de/Corona

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