Amtliche Meldung

Binger Spielplätze sind geöffnet

Die Spielplätze der Stadt Bingen am Rhein sind wieder geöffnet. Auf den Flächen gelten weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Darauf weist die Stadtverwaltung besonders hin und bittet die Eltern, darauf zu achten, dass auch die Kinder diese Regeln beachten.

Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Regeln überprüfen. Diesbezügliche Hinweistafeln werden im Laufe der Woche auf den mehr als 40 Spielplätzen im Stadtgebiet angebracht.
Grundsätzlich gilt weiterhin die 5. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30. April 2020. Hier der entsprechende Wortlaut:
§ 4 der fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz:
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im
Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands
zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit,
wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dem nicht in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht
weiterhin auszuüben.

Aktuelles aus Bingen am Rhein finden Sie unter www.bingen.de.

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